für die kostenpflichtigen Tarife von Reitflow · Fassung vom 2. November 2026
(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge über die kostenpflichtigen Tarife von Reitflow zwischen Tippel, Inhaber Lukas Friedrich, Kampweg 4, 34369 Hofgeismar (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das kostenpflichtige Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, Betriebe und Selbstständige, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen oder vereinsbezogenen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt dies vor dem Abschluss ausdrücklich.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
(4) Für alle Personen, die Reitflow nutzen, also auch für Mitglieder des Kunden, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(1) Reitflow ist eine Software zur Verwaltung von Reitställen und Reitvereinen. Sie wird als Dienst über das Internet bereitgestellt: im Browser unter reitflow.de sowie über die Apps für iOS und Android. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das Recht, Reitflow für seinen Stall zu nutzen. Eine Überlassung von Software zur Installation auf eigenen Systemen ist nicht geschuldet.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf reitflow.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dazu gehören insbesondere das Buchen von Anlagen, die Verwaltung von Mitgliedern und Rollen, Pferden, Boxen, Fütterung und Gesundheitsfristen, Termine, Ankündigungen und Arbeitsstunden.
(3) Die Tarife unterscheiden sich ausschließlich in der Zahl der Mitglieder und Anlagen, die ein Stall haben kann. Die Grenzen wirken nur beim Hinzufügen neuer Mitglieder oder Anlagen, nie rückwirkend.
(4) Der Anbieter darf Reitflow weiterentwickeln und dabei Funktionen ändern, wenn der vertragsgemäße Gebrauch für den Kunden dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Fällt eine wesentliche Funktion weg, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen und erhält den auf die restliche Laufzeit entfallenden Betrag anteilig zurück.
(5) Nicht geschuldet sind insbesondere Rechnungsstellung an Mitglieder, Buchhaltung, Dokumentenablage, Kurs- oder Unterrichtsbuchung und ein Datenexport auf Knopfdruck.
(1) Der Anbieter betreibt Reitflow auf Servern in Deutschland und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch. Längere geplante Unterbrechungen kündigt er vorher an.
(3) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, etwa Ausfälle von Rechenzentren, Netzbetreibern oder der App-Stores, gelten nicht als Leistungsmangel des Anbieters.
(1) Ein neuer Stall kann Reitflow zunächst kostenlos testen. Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Läuft sie ab, gilt der kostenlose Tarif.
(2) Den kostenpflichtigen Vertrag schließt ein Administrator des Stalls im Browser unter Verwaltung → Abo ab. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ und dem Abschluss der Zahlung bei Stripe gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Tarif freischaltet.
(3) Die Laufzeit beginnt mit dem Abschluss. Eine noch laufende Testphase wird nicht angerechnet.
(4) Der Administrator, der abschließt, versichert, zum Abschluss für den Kunden berechtigt zu sein.
(1) Es gelten die Preise, die beim Abschluss auf reitflow.de/preise und in Reitflow angezeigt werden. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Die Preise sind Endpreise, Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
(2) Der Jahrespreis ist für jeweils zwölf Monate im Voraus fällig. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Rechnungen stellt Stripe im Namen des Anbieters aus. Sie sind über die Abo-Verwaltung in Reitflow abrufbar.
(3) Bleibt eine Zahlung aus, ändert sich innerhalb einer Kulanzfrist von 30 Tagen nichts. Danach sind Änderungen im Stall gesperrt, bis die Zahlung eingeht. Lesen bleibt jederzeit vollständig möglich, eigene Buchungen lassen sich immer stornieren. Daten werden wegen eines Zahlungsverzugs nicht gelöscht.
(4) Preisänderungen gelten frühestens ab der nächsten Verlängerung. Der Anbieter teilt sie mindestens zwei Monate vorher in Textform mit. Der Kunde kann dann fristgerecht zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
(1) Die Laufzeit beträgt zwölf Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Kunde nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ende kündigt.
(2) Gekündigt wird über die Abo-Verwaltung in Reitflow oder in Textform an info@reitflow.de.
(3) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits gezahlte Beträge werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet.
(1) Endet der kostenpflichtige Vertrag, fällt der Stall in den kostenlosen Tarif. Alle Daten bleiben erhalten und lesbar. Liegt der Stall über den Grenzen des kostenlosen Tarifs, lassen sich nur keine weiteren Mitglieder oder Anlagen hinzufügen.
(2) Der Kunde kann seinen Stall jederzeit selbst löschen. Dann werden alle Daten des Stalls gelöscht, ausgenommen Daten, die der Anbieter gesetzlich aufbewahren muss.
(3) Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden die Daten seines Stalls innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Mitglieder in Reitflow eintragen, und dafür, dass er diese Daten verarbeiten darf. Für die Daten seiner Mitglieder ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Administratorrechte haben, und hält Zugangsdaten geheim.
(3) Der Kunde nutzt Reitflow nicht für rechtswidrige Zwecke und nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt, etwa durch automatisierte Massenabfragen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Betrag, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
(4) Reitflow erinnert an Fristen wie Impfungen oder Wurmkuren als Hilfsmittel. Die Verantwortung für die Gesundheit der Pferde bleibt bei ihren Haltern. Für Folgen einer nicht oder verspätet zugestellten Erinnerung haftet der Anbieter nur nach Absatz 1.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die nächste Verlängerung ändern. Er teilt Änderungen mindestens zwei Monate vor deren Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis einen Monat vor dem Ende der laufenden Laufzeit, gelten die geänderten Bedingungen ab der Verlängerung. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Laufzeit.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Hofgeismar).
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
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