nach Art. 28 DSGVO · Anlage zu den AGB von Reitflow · Fassung vom 2. November 2026
zwischen dem Kunden, der Reitflow für seinen Stall nutzt (im Folgenden „Verantwortlicher“), und Tippel, Inhaber Lukas Friedrich, Kampweg 4, 34369 Hofgeismar (im Folgenden „Auftragsverarbeiter“).
(1) Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verantwortlichen die Software Reitflow. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten, die der Verantwortliche und seine Mitglieder in den Stall eintragen.
(2) Der Vertrag gilt, solange der Verantwortliche Reitflow für seinen Stall nutzt, im kostenlosen wie im kostenpflichtigen Tarif.
(3) Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung, für die der Auftragsverarbeiter selbst verantwortlich ist: das Nutzerkonto jeder Person (Name, E-Mail-Adresse, Passwort, Anmeldung), Benachrichtigungen an diese Person, die Abrechnung mit dem Kunden und der Betrieb der Website. Dafür gilt die Datenschutzerklärung von Reitflow.
| Betroffene Personen | Mitglieder, Einsteller, Reitbeteiligungen und Administratoren des Stalls; Personen, die als Notfallkontakt eingetragen sind |
|---|---|
| Daten | Zugehörigkeit zum Stall und Rolle; Telefonnummer und Notfallkontakt; Buchungen von Anlagen; Arbeitsstunden; Pferde und deren Zuordnung zu Besitzern, Boxen, Fütterung und Gesundheitsakte; Ankündigungen, Termine und Meldungen; Sperren |
| Zweck | Organisation des Stalls: Anlagen buchen, Mitglieder verwalten, Pferde versorgen, Fristen im Blick behalten, informieren |
| Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) | keine vorgesehen. Die Gesundheitsakte betrifft Pferde, nicht Menschen. |
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und daraus, wie der Verantwortliche Reitflow einstellt und nutzt, etwa welche Funktionen er einschaltet und welche Rechte er vergibt. Weitere Weisungen erteilt er in Textform an info@reitflow.de.
(2) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das unverzüglich mit.
(3) Eine Verarbeitung ohne Weisung erfolgt nur, wenn das Recht der Union oder Deutschlands sie verlangt. Der Auftragsverarbeiter teilt dies vorher mit, soweit das Recht es nicht verbietet.
(1) Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Derzeit ist das ausschließlich der Inhaber.
(2) Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Anlage 1.
(3) Er unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Art. 15 bis 22 DSGVO), bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit dies erforderlich ist. Viele Anfragen kann der Verantwortliche selbst in Reitflow erledigen, etwa durch Löschen von Einträgen oder Entfernen von Mitgliedern.
(4) Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet er unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, an die beim Verantwortlichen hinterlegte E-Mail-Adresse des Stalls oder seiner Administratoren.
(5) Er stellt alle Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist. Die Überprüfung erfolgt vorrangig durch Auskunft in Textform.
(1) Der Verantwortliche genehmigt die folgenden Unterauftragsverarbeiter:
| Unternehmen | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur | Betrieb des Servers und der Datenbank, E-Mail-Versand | Deutschland |
| Apple Distribution International Ltd., Cork, Irland | Zustellung von Mitteilungen an iPhone und iPad (Titel und Kurztext) | EU; Übermittlung in die USA möglich (EU-US Data Privacy Framework) |
| Google Ireland Limited, Dublin, Irland, sowie je nach Browser Mozilla Corporation oder Apple | Zustellung von Mitteilungen an Android und Browser; der Inhalt ist Ende-zu-Ende verschlüsselt | EU; Übermittlung in die USA möglich (EU-US Data Privacy Framework) |
(2) Über neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorher in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Ist eine Lösung nicht möglich, kann er den Vertrag außerordentlich kündigen.
(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau.
(1) Löscht der Verantwortliche seinen Stall, werden alle Daten des Stalls gelöscht. Auf Wunsch stellt der Auftragsverarbeiter die Daten vorher innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
(2) Daten, die der Auftragsverarbeiter gesetzlich aufbewahren muss, bleiben für die Dauer dieser Pflicht gesperrt gespeichert.
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.
(3) Dieser Vertrag wird elektronisch geschlossen, indem der Verantwortliche ihm beim Abschluss oder in der Verwaltung von Reitflow zustimmt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
| Vertraulichkeit | Server in einem Rechenzentrum der IONOS SE in Deutschland mit Zutrittskontrolle durch den Betreiber. Administrativer Zugang zum Server als root nur per SSH-Schlüssel. Datenbank nicht aus dem Internet erreichbar. Passwörter der Nutzer nur als bcrypt-Hash gespeichert. Rollenmodell im Stall: Administrator, Einsteller, Mitglied, jede Anfrage wird serverseitig gegen die Rolle geprüft. Notfallkontakte und Gesundheitsnotizen nur für Berechtigte sichtbar. |
|---|---|
| Integrität | Übertragung ausschließlich verschlüsselt über HTTPS (TLS, Zertifikate von Let's Encrypt). Eingaben werden serverseitig geprüft. Anmeldung über zeitlich begrenzte Zugangstoken. |
| Verfügbarkeit und Belastbarkeit | Nächtliche Datensicherung der gesamten Datenbank mit Prüfung auf Vollständigkeit; aufbewahrt werden die letzten 14 täglichen und 8 wöchentlichen Stände. Begrenzung der Anfragen je Zugang gegen Überlastung. Automatischer Neustart der Dienste nach Störungen. Protokolle in der Größe begrenzt. Die Sicherungen liegen auf dem Server in einem nur dem Administrator zugänglichen Verzeichnis. |
| Wiederherstellung | Wiederherstellung der Datenbank aus der nächtlichen Datensicherung, mindestens jährlich erprobt (zuletzt am 2. November 2026). |
| Überprüfung | Sicherheitsaktualisierungen des Betriebssystems werden automatisch täglich eingespielt, die der verwendeten Software regelmäßig. Änderungen an der Software werden vor der Veröffentlichung getestet. |
| Datenminimierung | Keine Analyse oder Werbung in der Anwendung. Mitteilungen enthalten nur einen kurzen Anreißer. Gesundheitsnotizen und Meldungsinhalte werden nicht per Mitteilung übertragen. |